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Jahr mehrere Millionen Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz erledigt (allein im Land Niederösterreich über 800.000 im Jahre 2008). Dabei haben die österreichischen Verwaltungsstrafbehörden eine steigende Vielzahl unterschiedlichster Strafbestimmungen zu vollziehen. Neben dem großen Bereich der Verkehrsdelikte betrifft dies zB. EGVG, Schifffahrtsgesetz, Vereinsgesetz, Sozialhilfegesetze und Bauordungen der Länder, Denkmalschutzgesetz, Gelegenheitsverkehrsgesetz, GewO, SPG und zahlreiche weitere Gesetze des Bundes wie der Länder. In allen diesen Verfahren ist das VStG, das seit 1925 in seiner Grundsystematik unverändert ist, anzuwenden. Für Behörden und Gerichte, die mit der Vollziehung dieser Regelungen betraut sind, wie auch für Rechtsanwälte, Sachverständige und Vertreter der Wissenschaft ist die eingehende Kenntnis der Regelungen des VStG unerlässlich. Ein aktueller und umfassender Kommentar zum VStG fehlte bislang. Diese Lücke wird durch das gegenständliche Werk geschlossen.
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