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Leitlinienkompetenz des Bundeskanzlers
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Christoph Müller

LEITLINIENKOMPETENZ DES BUNDESKANZLERS

Publikationsdatum: 13.08.2012
Buchumfang: XIX, 202 Seiten
Einband: Broschiert
Format: 15 x 23 cm
ISBN: 978-3-902638-61-8
Europäisierung und Internationalisierung rechtlicher und politischer Entscheidungen bei gleichzeitiger Abnahme der Steuerungsfähigkeit der nationalstaatlichen Ebene führen dazu, dass die Bundesregierung im Wettbewerb und Verbund mit anderen Staaten strategische Politikgestaltung betreiben muss. Insbesondere bei Querschnittspolitiken wie nachhaltige Entwicklung, soziale Kohäsion, Klimaschutz, demographischer Wandel sowie Finanzmärkte benötigt die Regierung ein starkes Zentrum, um Politik aus einem Guss zu machen.
 
 
Daraus ergibt sich die Frage, ob die historisch gewachsene Struktur der Bundesregierung, die vom Ressortprinzip dominiert wird, diese Anforderungen erfüllen kann. In Abweichung von der herrschenden Lehre und dem Wortlaut des Bundesverfassungsgesetzes kommt die vorliegende Arbeit zu dem Ergebnis, dass der Bundeskanzler im Wirkungsbereich des Europäischen Rates eine Leitlinienkompetenz gegenüber den übrigen Bundesministern erhalten hat.
 
 
Zentrales Thema der Untersuchung ist die durch die EU-Mitgliedschaft veränderte Stellung des Bundeskanzlers im Spannungsverhältnis zwischen seiner traditionellen Koordinationszuständigkeit, dem Kollegialprinzip und dem Ressortprinzip. Der EU-Beitritt als Gesamtänderung der Bundesverfassung hat das neue Baugesetz »Europäische Integration« begründet. Zudem ist aufgrund der umfassenden Öffnung der österreichischen Rechtsordnung gegenüber der Unionsrechtsordnung durch das Zusammenspiel des EU-Primärrechts und des österreichischen Verfassungsrechts das österreichische Unionsverfassungsrecht entstanden.
 
 
Die Zugehörigkeit des Bundeskanzlers zum Europäischen Rat als politisches Führungs- und Leitorgan der EU ist zwar nicht im Text der Bundesverfassung reflektiert, hat aber zu Änderungen der Verfassungswirklichkeit und des Bundesministeriengesetzes geführt. Die Leitlinienkompetenz des Bundeskanzlers wird im Wege der systematisch-teleologischen, der baugesetzkonformen sowie der unionsrechtskonformen Interpretation ausgewiesen. Noch stärkere Argumente bietet ein eigenwilliger Derogationsbegriff im Sinne des Anwendungsvorrangs des Unionsprimärrechts gegenüber einfachem Bundesverfassungsrecht.
 
 
Die Leitlinienkompetenz geht nicht auf Kosten der übrigen Bundesminister. Vielmehr stellt sie mit Blick auf eine einheitliche Politikgestaltung durch die Bundesregierung einen Mehrwert dar und ist als ein denkbares Element zukünftiger Verfassungsreformen zu sehen.
 
 
Gedruckt mit freundlicher Unterstützung der Kulturabteilung der Stadt Wien, Wissenschafts- und Forschungsförderung.

 
 
 
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