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| 15.07.2025 - Öffentliche Sicherheit, 7-8/2025, S. 72; bk |
... EINE BEREICHERNDE LEKTüRE. |
| [...] Der Autor legt überzeugend dar, dass zwischen Determinierungs- und Deutlichkeitsgebot nicht hinreichend differenziert wird und die zur Umschreibung der verschiedenen Beurteilungsmaßstäbe verwendeten Spruchformeln des VfGH oft nicht sehr aussagekräftig sind. Er ordnet deshalb zahlreiche aus verschiedenen Regelungskontexten entnommene Judikate danach, ob sie das Determinierungs- oder das Deutlichkeitsgebot betreffen. Bereits durch diese Systematisierungsleistung – aus speziell legistischer Sicht aber auch durch die ausführliche Mitbehandlung der Verweisungsthematik – ist Krempelmeiers Dissertation eine bereichernde Lektüre. |
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