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Kommentar zum VwGVG
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29.11.2018 - ÖZK 2018/Heft 5, Eduard Paulus

EIN EXZELLENTES WERK BESONDERER GüTE ...

... das in keiner verwaltungsverfahrensrechtlichen Bibliothek fehlen sollte!
29.11.2018 - ÖZK 2018/Heft 5, Eduard Paulus

UNVERäNDERTES UND ERFüLLTES ZIEL DES WERKES IST ES ...

... Wissenschaft und Praxis als verlässlicher Ratgeber bei der Auslegung einzelner Rechtsfragen zum Verfahren der Verwaltungsgerichte zur Hand zu gehen und die Diskussion in mehreren Bereichen fortzuführen.
20.12.2018 - Sachverständige 4/2018, Mag Johann Guggenbichler

... EINEN UMFASSENDEN EINBLICK ...

Gerichtsverständige, die im Verwaltungsverfahren tätig sind, haben mit diesem Kommentar einen umfassenden Einblick in das Verfahrensrecht in Händen.
17.12.2021 - JBl, Heft 9/2021, 619 f; Meinrad Handstanger

DIESER KOMMENTAR HAT SEINE ANWENDERINNEN GEFUNDEN.

Ein Blick ins RIS zeigt, dass dieser Kommentar seine Anwenderinnen und Anwender gefunden hat. Immer wieder wird er in den Entscheidungen der VwG herangezogen, um das VwGVG inhaltlich näher zu fokussieren. [...] Der vorliegende Kommentar folgt der für die Rechtsanwendung so vorteilhaften Kombination der Perspektiven von Lehre und Praxis. [...]
Insgesamt gesehen leistet der vorliegende Kommentar schon heute gute Dienste für Lehre und Rsp. Weitere Auflagen erscheinen erwünschenswert!
18.01.2022 - AnwBl 12/2021, S. 678; Michael Breitenfeld

... KANN NUR BESTENS WEITEREMPFOHLEN WERDEN.

[...] Die Herausgeber fügen die Kommentierungen angesehener Experten aus dem richterlichen, universitären sowie administrativen Dienst zu einem Gesamtwerk über das Gesetz zusammen, welches im Ergebnis einen allumfassenden Kommentar ergibt.
[...] Insbesondere zu häufig in der Praxis auftretenden Rechtsfragen verstehen es die Autoren, die Fülle an juristischen Quellstellen zu einer kompakten Rechtserörterung zusammenzufassen, ohne dabei jedoch auf zitierbare Literaturverweise verzichten zu müssen.
Den einzelnen Kommentaren der ExpertInnen geht stets eine komplette Literaturliste mit ausführlichen Zitaten aus den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage voraus. Hierdurch weist das Fachbuch eine gute Eignung gleichermaßen für die juristische Praxis wie für die akademische Auseinandersetzung mit dem Gesetz auf und kann in diesem Sinne nur bestens weiterempfohlen werden.
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