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Die Einrede im Zivilrecht
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08.02.2024 - JBl Heft 3/2022, S. 198ff; Wolfgang Jelinek

DER AUTOR WIDMET SICH GERNE UND MIT GEWINN FüR THEORIE
UND PRAXIS SCHNITTSTELLEN ZWISCHEN VERFAHRENSRECHT

Der Autor widmet sich gerne und mit Gewinn für Theorie und Praxis Schnittstellen zwischen Verfahrensrecht und materiellem Recht. Diesem Arbeitsschwerpunkt ist das vorliegende Werk zu verdanken, das eine Gesamtschau der Einreden im engeren Sinne und der Abwehr durch Gestaltungsrechte bietet. Langjährige Arbeit steckt in diesem Werk; [...].
Zuzustimmen ist dem im Vorwort des Autors niedergelegten Bekenntnis, dass „das Buch als Ausdrucksform auch in unserer schnelllebigen, internet-lastigen Zeit nicht überholt ist“. Denn diese Form der Präsentation geistiger Leistungen macht Zusammenhänge und Begründungswege leichter fassbar als das elektronische Blättern in Datenbanken. Das ist gerade bei diesem Werk angezeigt: Wer es mit Gewinn lesen möchte, wird vom Autor auf mitunter steinigen Wegen dogmatischer Entwicklungen zum Endziel der Erfassung geltenden Rechtes geführt. Es muss nämlich auch eine dogmatische, nicht rechtshistorisch angelegte Arbeit auf dogmengeschichtliche Entwicklungen näher eingehen, wobei, wie der Autor zutreffend hervorhebt, manche frühere Untersuchung die Entwicklung in Österreich nur unzureichend abdeckt [...].
Als Folge der Privatautonomie steht es im Ermessen des Einredeberechtigten, ob er von der Einrede Gebrauch macht. Daher hat das Gericht das Bestehen eines einredebegründenden Sachverhalts nicht von amtswegen zu berücksichtigen; folglich hat es auch in einem solchen Fall bei Säumnis des Einredeberechtigten ein klagsstattgebendes Versäumungsurteil zu erlassen (159). [...]
Die beeindruckende Vielfalt der in dem Werk analysierten Themen lässt sich naturgemäß nicht im beschränkten Rahmen einer Besprechung widerspiegeln. Doch zeigt mein Bericht über ausgewählte Fragen den Wert der umfangreichen Arbeit: Der Autor hat sich erfolgreich und mit Gewinn für Theorie und Praxis der Mühe unterzogen, eine vertiefte Gesamtschau zu erarbeiten, in der auch das Wechselspiel von Prozessrecht und materiellem Recht den gebührenden Platz einnimmt.
15.12.2020 - ÖBA 11/20, 822ff; Peter Bydlinski

... NäHERT SICH SEINEM THEMA VON ALLEN DENKBAREN SEITEN

[...]
Der Verfasser nähert sich seinem Thema von allen denkbaren Seiten. Neben ausführlichen und interessanten Ausführungen zur Geschichte der Einredelehre betreibt er auch intensive Begriffsarbeit, ...
[...] ... finden sich bei ihm auf knapp 30 Seiten (S 453-479) ein Schluss, eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse und eine Kurzzusammenfassung in (43) Thesen. Für eilige Leser wird das hilfreich sein, um in dieser ausgesprochen gehaltvollen, zu einem nicht allzu häufig behandelten Themenkreis verfassten Arbeit recht rasch das zu finden, wonach sie suchen. Wer allerdings primär Interesse an dogmatischen und systematischen Fragen der Verteidigung gegen privatrechtliche Ansprüche hat, sollte das Buch von vorne bis hinten lesen.
 
12.01.2021 - RZ 2020, 274; Hans Erwin Nigl

.. PRAKTISCHER ARBEITSBEHELF

[...] ... Dabei sind vor allem (aber keineswegs ausschließlich) die übersichtlichen und prägnanten Darstellungen der Wirkungen der Verjährung sowie der Wirkung, Geltendmachung und prozessualen Behandlungen der Zug-um-Zug-Einrede als für den Praktiker besonders informativ hervorzuheben. [...] ... versteht es auch in seinem neuesten Werk komplexe, in dieser Form bisher unbearbeitete Themenkreise und Fragestellungen des materiellen und formellen Rechts (und an deren Übergang) nicht nur dogmatisch exakt zu durchleuchten, sondern diese insbesondere auch dem Praktiker gut fassbar näherzubringen und einen praktischen Arbeitsbehelf in die Hand zu geben. ...
10.01.2022 - ÖJZ Heft 20/2021, S. 959 f; Sebastian Sieber

... AUCH WEITERFüHRENDE FRAGEN NACH ABSCHLUSS
DER LEKTüRE BEANTWORTET ...

[...] In einem letzten Kapitel werden noch (praxisrelevante) prozessuale Schlussfolgerungen der bisherigen Ausführungen zur Möglichkeit inzidenter Gestaltungsentscheidungen sowie zum Umfang der Rechtskraft des Urteils angeschlossen. Dadurch werden die zuvor aufgebrachten Argumente abgerundet, sodass es Kodek gelingt, seine Erkenntnisse über die Einrede in ein in sich schlüssiges System zu bringen, das für den Leser gut nachvollziehbar bleibt. Ausgesprochen hilfreich ist dabei die ausführliche Darstellung der wichtigsten Argumente sowie die abschließende "Kurzzusammenfassung" in Thesen.
Schon im Vorwort weist der Autor darauf hin, warum er sich der Buchform bedient hat. Gerade durch die Möglichkeit, die zugrundeliegenden Argumente sowohl historisch als auch methodisch umfassend aufarbeiten zu können und für ein interessiertes Fachpublikum in einer gesammelten Monographie aufzubereiten, gelingt es, ein in sich schlüssiges Gesamtkonzept zu den privatrechtlichen Verteidigungsmöglichkeiten aufzustellen, sodass auch weiterführende Fragen nach Abschluss der Lektüre beantwortet sind.
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