Warum verlangt die GewO für manche Tätigkeiten den Nachweis entsprechender Fachkenntnis, während sie andere ohne Weiteres gestattet? Wie ist es zu erklären, dass die GewO bestimmte Gewerke in einem verbundenen Gewerbe unter dem Dach einer einzigen Befähigung zusammenfasst und andere nicht? Und wieso muss ein gewerberechtlicher Geschäftsführer im reglementierten Gewerbe kaufmännische Kenntnisse vorweisen, wenn er für die wirtschaftlichen Belange des Gewerbebetriebs gar nicht verantwortlich ist?
Der Autor geht diesen (und noch weiteren) Fragen auf den Grund, indem er Zweck und Funktion des gewerberechtlichen Befähigungsnachweises analysiert.
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