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NEWS: DIE EINREDE IM ZIVILRECHT, 2. AUFLAGE

26.03.2025 - Im Rahmen der Verteidigungsmöglichkeiten des Anspruchsgegners nimmt seit dem römischen Recht die Einrede ieS (exceptio) eine Sonderstellung ein. Daneben kennt das österreichische Recht traditionell auch die Geltendmachung von herkömmlichen gerichtlichen Gestaltungsrechten (»Gestaltungsklagerechten«) im Wege der »Einrede«.
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