Auch der europäische Gesetzgeber verharrte nicht in Untätigkeit. Durch die am 25.11.2020 verabschiedete Richtlinie 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher erfuhr der kollektive Rechtsschutz auf europäischer Ebene eine grundlegende Reform. Verbandsklagen sollen nunmehr nicht bloß auf Unterlassung, sondern auch auf Abhilfe gerichtet sein können. Bei der Umsetzung der Richtlinie wurde den Mitgliedstaaten – im Gegensatz zu vielen anderen EU-Rechtsakten – ein vergleichsweise großer Gestaltungsspielraum überlassen. Die vorliegende Arbeit analysiert die Vorgaben der Richtlinie umfassend und untersucht verschiedene Optionen zu ihrer Umsetzung in das österreichische Recht.
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