14.04.2025 - JBl Heft 12/2024, S. 824; Hannes Schütz
... IN JEDEM FALL EINE WERTVOLLE BEREICHERUNG ...
[...] Das Werk [...] bietet eine faszinierende und sehr anregende Auseinandersetzung mit den Anforderungen grundrechtskonformer Strafrechtsgesetzgebung, [...]. Der vorgetragene Reformvorschlag für eine veränderte Fassung der §§ 111 ff StGB enthält überdies einige originelle Ideen für weitergehende Überlegungen rund um das Kommunikationsstrafrecht. Zu nennen wären etwa die teilweise Verschmelzung von §§ 111 und 115 StGB oder die teilweise Aufwertung zum Offizialdelikt bei gleichzeitiger Erhöhung der Publizitätsanforderungen und Einführung einer „Unerträglichkeitsschwelle“. [...] Das Buch ist in jedem Fall eine wertvolle Bereicherung für die Diskussion um die verfassungsrechtlichen Vorgaben für strafrechtliche Einschränkungen der Kommunikationsfreiheit.
12.10.2023 - NLMR 4/2023, S. 420; Philip Czech
... BESTICHT IN ERSTER LINIE WEGEN DER äUßERST GELUNGENEN ANWENDUNG RECHTSTHEORETISCHER MODELLE ...
[...] Auf ihren bisherigen Ergebnissen aufbauend untersucht Schallmoser-Schweiberer, welche Abwägungsprozesse den §§ 111 ff StGB zugrunde liegen und inwiefern diese mit dem Bestimmtheitsgebot vereinbar sind. Da die § 111 und § 115 StGB sehr unbestimmte Begriffe verwenden und es nach Ansicht der Autorin an ausreichenden Leitlinien für die notwendige Abwägung fehlt, unterbreitet sie abschließend einen Vorschlag für eine legistische Neugestaltung.
Bestechend ist die vorliegende Arbeit in erster Linie wegen der äußerst gelungenen Anwendung rechtstheoretischer Modelle auf den konkreten Bereich des Kommunikationsstrafrechts. Gut gewählt ist zudem der Fokus auf die Gesetzgebung, wodurch die reichlich vorhandene Literatur zur Abwägung zwischen Meinungsäußerungsfreiheit und Schutz von Ehre und Ansehen in der gerichtlichen Praxis hervorragend ergänzt wird. Erwähnenswert sind zu guter Letzt Lesbarkeit und Übersichtlichkeit, die ebenfalls dazu beitragen, das Buch zu einer spannenden und lohnenden Lektüre zu machen.