Alexander Forster
Der »Stand der Technik« als Instrument des Umweltrechts
Broschiert, 15 x 23 cm
ISBN 978-3-7097-0086-0
Erscheinungsdatum: 16.12.2015
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Die Rechtsetzung bedient sich in den unterschiedlichsten Bereichen des Instruments der Technikklausel, um den Maßstab für das Erlaubte und Gesollte festzulegen. Der (scheinbar) entscheidende Vorteil dieser häufig gewählten Methode liegt darin, dass sich das Recht hiermit für künftige Entwicklungen öffnet. Ohne, dass es einer Normänderung bedarf, kann das jeweils technisch Mögliche auf diesem Weg unmittelbar zum Norminhalt erhoben werden.
Aus der Fülle an Technikklauseln und Anwendungsfeldern sei diesem Buch speziell dem »Stand der Technik« eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet, wobei der Fokus auf den Bereich des Umweltrechts gelegt ist. Gerade innerhalb dieses thematischen Rahmens stellen sich durch die Angleichung an den im Unionsrecht verwendeten Standard der »besten verfügbaren Techniken«, die vom Unionsrecht vorgeschriebenen Anpassungsverpflichtungen und die erforderliche Einbindung der Öffentlichkeit zahlreiche besondere bzw in verstärktem Ausmaß hervortretende Fragen.
Ungeachtet dieser Fokussierung können viele der in diesem Zusammenhang gewonnenen Erkenntnisse aber auch auf andere Rechtsbereiche übertragen werden. Dies betrifft vor allem die Maßgeblichkeit von privaten Regelwerken, in deren Reihen den vom Austrian Standards Institute erstellten ÖNORMEN eine herausragende Position zukommt, und die Invalidation verbindlicher genereller Konkretisierungen des Technikstandards.
[...] unzweifelhaft ein unentbehrliches, in seiner Durchdringung der maßgeblichen Fragestellung beeindruckendes Werk. Das Verdienst des Autors liegt nicht zuletzt darin, neben der eigenständigen Aufarbeitung der Thematik und der eindeutigen Erfüllung der selbstgesteckten Untersuchungsziele eine umfassende Darstellung und Auseinandersetzung mit den bisher primär im öffentlichen Recht vertretenen Positionen zu den Technikklauseln im Allgemeinen und zum Stand der Technik im Umweltrecht im Besonderen vorgenommen zu haben. Es ist uneingeschränkt jedem mit Fragen des Umweltrechts, aber auch des Technikrechts befassten Juristen zu empfehlen.
10.01.2019 - ZfV 4/2918, Gerhard Saria
Richter am Verwaltungsgericht Wien