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Kommentar zum IFG Informationsfreiheitsgesetz

Peter Bußjäger • Marco Dworschak (Hrsg)

Kommentar zum IFG Informationsfreiheitsgesetz

XVIII, 426 Seiten
Hardcover, 13,5 x 20 cm
ISBN 978-3-7097-0369-4
Erscheinungsdatum: 07.08.2024
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Das »Amtsgeheimnis« wurde mit der Novelle des Bundes-Verfassungsgesetzes 1925 (BGBl 1925/268) in der Verfassung verankert. Hundert Jahre später werden die Verfassungsbestimmungen zur Amtsverschwiegenheit aufgehoben und ein Grundrecht auf Informationsfreiheit eingeführt.

Bereits im Rahmen des Österreich-Konvents in den Jahren 2003 und 2004 wurde über die Frage der Informationsfreiheit und der Amtsverschwiegenheit beraten, dazumal fruchtlos. Es blieb bei der die österreichische Verwaltungspraxis seit Einführung der Auskunftspflicht im Jahr 1987 über Jahrzehnte prägenden Abwägungsnotwendigkeit zwischen Amtsverschwiegenheits- und Auskunftspflicht.

Der Gesetzgeber hat nach einem sich über ein Jahrzehnt hinweg ziehenden Diskussionsprozess zu Beginn dieses Jahres das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) samt begleitenden bundesverfassungsrechtlichen Regelungen (insbesondere der Aufhebung von Art 20 Abs 3 und 5 B-VG sowie der Einführung von Art 22 a B-VG, aber auch Art 30 Abs 7 und Art 52 Abs 3 a B-VG und weiterer Bestimmungen) beschlossen. Das Gesetz wird am 1. September 2025 in Kraft treten.

Trotz dieses relativ langen Übergangszeitraums darf die Vollziehung keine Zeit verlieren, sich auf das neue Informationsrecht einzustellen. Es sind zahlreiche organisatorische und technische Festlegungen zu treffen, damit die neue proaktive Veröffentlichungspflicht möglichst reibungslos eingeführt und individuelle Informationsbegehren klaglos abgewickelt werden können.

Die Herausgeber waren bestrebt, der Rechtspraxis möglichst rasch eine Kommentierung des Gesetzes vorzulegen, die ihr Hilfestellung bei den sich bereits jetzt stellenden Rechtsfragen liefern soll. Sie hoffen, den vielfältigen Ansprüchen gerecht geworden zu sein.

Der vorliegende Kommentar beinhaltet das IFG sowie die oben angesprochenen bundesverfassungsrechtlichen Bestimmungen. Enthalten sind, neben dem Gesetzestext, die Materialien sowie die jeweiligen Kommentierungen der Autorin sowie der Autoren

 

 

 

 

... bietet einen hervorragenden Einstieg in das IFG ...

[...] Obwohl die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehene Zeit vergleichsweise lang erscheinen mag, ist es angesichts der auf Behörden, Gerichte, andere staatliche Stellen und öffentliche Unternehmen zukommenden Aufgaben und Pflichten tunlich, möglichst bald die praktischen Vorkehrungen in Angriff zu nehmen, die von Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zu technischen Maßnahmen reichen sollten.

Mit diesem ersten Kommentar zum IFG liefern Peter Bußjäger und Marco Dworschak, die Anna Obereder, Mathias Eller und Jakob A. Egger als weitere Autorin bzw Autoren gewinnen konnten, das nötige Rüstzeug für die Vorbereitung auf die mit dem IFG einhergehenden neuen Möglichkeiten und Herausforderungen. Neben dem IFG selbst werden auch die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Informationsfreiheit (Art 22a, Art 30 Abs 7 und Art 52 B-VG) kommentiert, auf die dann bei den einzelnen Bestimmungen des IFG Bezug genommen wird. Generell werden diese Normen nicht isoliert betrachtet, sondern stets in den entstehungsgeschichtlichen und verfassungsrechtlichen Rahmen gestellt. Da naturgemäß noch keine Judikatur vorliegt und auch die Literatur noch eher spärlich ist, konzentrieren sich die Autoren und die Autorin darauf, eigene Auslegungs- und Lösungsansätze zu erarbeiten. Auch kritische Stimmen, die im Zuge der Diskussionen vor der Beschlussfassung geäußert wurden, kommen zur Sprache.

Der vorliegende Kommentar ist ein rundum gelungenes Werk, das kaum Wünsche offen lässt. Er bietet einen hervorragenden Einstieg in das IFG samt der einschlägigen Artikel des B-VG für alle, die sich damit erstmals befassen müssen. Zugleich finden sich darin überzeugende Vorschläge für die Auslegung der einzelnen Bestimmungen, die durchaus ins Detail gehen und sowohl für das Vorgehen der Behörden bei der proaktiven Veröffentlichung als auch für die Vorbereitung von Informationsbegehren überaus hilfreich sein werden.


07.10.2024 - NLMR 4/2024, S. 363; Philip Czech
... ist besonders für Bedienstete in Kommunalverwaltungen von Interesse ...

Dieses Buch ist besonders für Bedienstete in Kommunalverwaltungen von Interesse, da mit der Einführung des IFG und der Aufhebung der Amtsverschwiegenheit ein neues Grundrecht auf Informationsfreiheit geschaffen wurde. Die Vollziehung muss sich auf das neue Informationsrecht einstellen, organisatorische und technische Festlegungen treffen und die proaktive Veröffentlichungspflicht sowie individuelle Informationsbegehren klaglos abwickeln können.

Die Herausgeber waren bestrebt, der Rechtspraxis möglichst rasch eine Kommentierung des Gesetzes vorzulegen, die ihr Hilfestellung bei den sich bereits jetzt stellenden Rechtsfragen liefern soll.

Der vorliegende Kommentar beinhaltet das IFG sowie die oben angesprochenen bundesverfassungsrechtlichen Bestimmungen. Enthalten sind neben dem Gesetzestext die Materialien sowie die jeweiligen Kommentierungen der Autor:innen.


08.11.2024 - ÖGZ 11/2024, S. 65; Johannes Schmid
... die erste Kommentierung des Gesetzes ...

[...] Die Herausgeber, ein Universitätsprofessor aus Innsbruck und ein Informationsfreiheitsexperte, haben der Rechtspraxis die erste Kommentierung des Gesetzes vorgelegt, die ihr Hilfestellung bei den sich bereits jetzt stellenden Rechtsfragen liefern soll. Der vorliegende Kommentar behandelt das IFG sowie die bundesverfassungsrechtlichen Bestimmungen. Enthalten sind der Gesetzestext, die Materialien sowie die jeweiligen Kommentierungen des Autorenteams, das sich aus Juristen der Landesverwaltung und Universitätsangehörigen zusammensetzt.


12.11.2024 - Öffentliche Sicherheit 11-12/2024, S. 88f; Helgo Eberwein
Wer schnell hilft, hilft doppelt - und in diesem Fall auch als einziger.

Dass das sogenannte „Amtsgeheimnis“ der österreichischen Bundesverfassung nach fast genau 100 Jahren [...] durch ein verfassungsunmittelbares Recht auf Informationsfreiheit ersetzt wird, ist mittlerweile bekannt. [...]

Umso erfreulicher ist es, dass es den Herausgebern und der Autorin bzw. den Autoren mit dem vorliegenden Werk gelungen ist, nicht einmal ein halbes Jahr nach Kundmachung des IFG einen umfassenden Kommentar vorzulegen.

Zudem ist derzeit, soweit ersichtlich, kein weiterer Kommentar zum IFG angekündigt. Wer schnell hilft, hilft doppelt - und in diesem Fall auch als einziger.

Kommentiert wird im Wesentlichen der Inhalt des BGBl. I Nr. 5/2024, somit die Art. 22a, 30 Abs. 7 und 52 B-VG sowie das gesamte IFG mit seinen 20 Paragraphen. Die einleitenden historischen Ausführungen dienen dem Anwender als Orientierung, die in weiterer Folge das Verständnis fördert (Art. 22a B-VG Rz. 1 ff.). Ebenso zu Beginn werden etwa die materiellen Kriterien der Informationsverweigerung, wie „zwingende außen- oder integrationspolitische Gründe“ und „Vorbereitung einer Entscheidung“, kontextualisiert, eingeschätzt und detailliert erläutert (ibid. Rz. 14 ff.). Bei den Kommentierungen zum IFG wird eine äußerst hilfreiche Tiefe an den Tag gelegt, ohne sich in Details zu verlieren. So umfassen die Ausführungen zu § 8 IFG („Frist“) 22 Seiten, wobei sowohl auf die Entstehungsgeschichte, den Gehalt der Wendung „ohne unnötigen Aufschub“ als auch auf den Beginn des Fristenlaufs - mit wertvollen Ausführungen zu „privaten Informationspflichtigen“ (§ 8 IFG Rz. 19) - eingegangen wird; am Ende werden auch Kritik und Anregungen dargestellt, die der Rechtspolitik dienlich sein sollten.

Wer schon bald mit dem Recht auf Informationsfreiheit zu tun hat, wird über die tiefgehende Behandlung des IFG im vorliegenden Kommentar sehr froh sein. Von den zukünftigen Erfahrungswerten und der Behandlung in der Judikatur könnte eine zweite Auflage zu gegebener Zeit sicherlich profitieren. Inzwischen sei aber die vorliegende Auflage uneingeschränkt empfohlen.


06.12.2024 - ÖHW Jg. 65 - Heft 2, S. 280f; Florian Schwetz
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