Heinz Barta
Die ›Goldene Regel‹
Zum Entstehen von ›Rechtsgefühl‹ und ›Rechtsbewußtsein‹ — Die ›Goldene Regel‹ als Rechtsprinzip? — Das Völkerrecht als Entwicklungsindikator — Zur Aktualität der Thematik
Broschiert, 13 x 21 cm
ISBN 978-3-7097-0424-0
Erscheinungsdatum: 18.05.2026
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… Man kann auch nicht sagen, dass sich das frühe ›Rechtsbewusstsein‹ allein aus der Einsicht in eigenes Unrechttun entwickelt hätte; vielmehr war es wohl die immer wieder erlebte ›Schaukelbewegung‹ zwischen eigenem – lange nicht als solches erkanntem – Unrechttun und (selber) Unrecht-Erleidenmüssen, die ›Rechtsgefühl‹ ›keimen‹ ließen; als Produkt eigener Erfahrung.
Dabei hat sich ›Rechtsbewusstsein‹, nachvollziehbar zuerst innerhalb der eigenen Gruppe/ -Gemeinschaft entwickelt und erst – in einem weiteren Schritt – in sich erweiternden Außenbeziehungen, also gegenüber Fremden. – Einen Zwischenschritt stellte das Erweitern gegenüber befreundeten oder verbündeten Nachbarn und Gemeinschaften dar. Das lassen ebenfalls homerische und römische Beispiele erkennen. Vielleicht steckt in der sokratisch-platonischen und demokritischen Gerechtigkeitsmaxime, wonach es besser ist, Unrecht zu erleiden, als (selber) zu tun, eine Erinnerung an solch’ frühe Entwicklung.
Geboren 1944 in Aurolzmünster/Oberösterreich, von 1954–1962 humanistisches Gymnasium in Kremsmünster und von 1962–1966 Studium der Rechtswissenschaft in Innsbruck.
Anschließend Versicherungs- und Gerichtspraxis; danach Assistent am Innsbrucker Institut für Zivilrecht bei den Professoren Franz Gschnitzer und Christoph Faistenberger.
Von 1975–1978 Stipendiat der Max Planck-Gesellschaft: Projektgruppe für Internationales und Vergleichendes Sozialrecht in München (Prof. Hans F. Zacher) – 1980/1981 Habilitation in Innsbruck mit ›Kausalität im Sozialrecht‹: 1983, 2 Bände (Duncker & Humblot).
Ab 1983 Professor in Innsbruck, ab WS 2009: Ruhestand und bis 2013: Fortsetzung der Professur. Seit dem Jahr 2000 Arbeit an ›Graeca non leguntur‹?