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Mangelfolgeschäden in Veräußerungsketten

Ernst Karner und Helmut Koziol

Mangelfolgeschäden in Veräußerungsketten

XIV, 96 Seiten
Broschiert, 13,5 x 20 cm
ISBN 978-3-902638-84-7
Erscheinungsdatum: 02.08.2012
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Werden zum Einbau vorgesehene Erzeugnisse nicht vom Hersteller selbst, sondern von einem Händler geliefert, so scheint diese Spaltung in Hersteller- und Händlerrolle bei den nachfolgenden Gliedern der Veräußerungskette zu einer gravierenden Verschlechterung ihrer Rechtsposition zu führen, wenn es wegen der vom Produzenten zu verantwortenden Mangelhaftigkeit der Erzeugnisse notwendig wird, diese auszutauschen und daher unter anderem Kosten für den Aus- und Einbau anfallen: Die Betroffenen – typischerweise Werkunternehmer, aber auch Endabnehmer – stehen mit dem Erzeuger selbst in keinem Vertragsverhältnis und ihr Vertragspartner, der Händler, ist für den Herstellungsfehler nicht verantwortlich. Nach der jüngsten Rechtsprechung des EuGH kommt es jedoch dann, wenn der betroffene Endabnehmer Verbraucher ist, trotzdem zu einer Überwälzung der Kosten auf den Händler; dessen Rückgriffsmöglichkeiten gegen den Erzeuger bleiben allerdings offen.

In der vorliegenden Untersuchung erörtern die Autoren die Möglichkeiten einer sachgerechten, den berechtigten Interessen aller Beteiligten Rechnung tragenden Lösung auf Grundlage der allgemeinen Regeln.

 

 

 

 

...mit Sicherheit ... zitiert werden wird.

Zusammenfassend sei zur Bedeutung der vorliegenden "Stellungsnahme" festgehalten, dass diese nicht nur angesichts der Brisanz des behandelten Themas jedenfalls in den nächsten Jahren mit Sicherheit in jeglicher schadenersatzrechtlicher Literatur zitiert werden wird.


06.03.2014 - ÖJZ/ Wolfgang Luschin
o. Univ.-Prof. iR Dr. iur. Dr. h.c. Helmut Koziol

Honorary Research Fellow, Institute for European Tort Law, Honorary Professor of Private Law at the University of Graz, Member of the European Group on Tort Law, Retired law professor of the University of Vienna.

 

Er beschäftigt sich seit über 40 Jahren mit Fragen des Haftpflichtrechts.

Univ.-Prof. Dr. Ernst Karner

Institut für Zivilrecht, Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien.

 

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