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Die Folgen der Nichtdiagnose psychischer Erkrankungen

Stelzig • Rathner • Klaushofer (Hrsg)

Die Folgen der Nichtdiagnose psychischer Erkrankungen

XXI, 235 Seiten
Hardcover, 15 x 23 cm
ISBN 978-3-902638-91-5
Erscheinungsdatum: 28.10.2013
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Körperliche Funktionsstörungen und Schmerzzustände haben oft psychische Ursachen oder Folgen. Der medizinische Alltag nimmt aber darauf immer noch zu wenig Rücksicht. PatientInnen werden zwar organisch nach allen Regeln der ärztlichen Kunst genau abgeklärt, die psychische Diagnose wird jedoch vielfach nicht gestellt. Die alltägliche Erfahrung zeigt, dass PatientInnen daher oft erst nach monate- bis jahrelangem Leiden und leider auf meist völlig unstrukturierte Weise den Weg in die psychische Behandlung finden. Der vorliegende Band reflektiert die medizinischen, psychologischen, aber auch rechtlichen, ethischen und wirtschaftlichen Fragen dazu.

AUS DEM INHALT:

  • Komorbidität im Allgemeinkrankenhaus
  • Schwierigkeiten bei der diagnostischen Klassifikation psychischer Beschwerden körperlich Kranker
  • Biopsychosoziale Komplexität
  • Sozialversicherungsrechtliche Vorgaben für die effiziente Heilbehandlung
  • Der Weg vom Doktorshopping zur ambulanten Musiktherapie
  • Medizinisch-unerklärte körperliche Symptome – somatoforme Störungen – funktionelle Körpersyndrome
  • Nichtdiagnose psychischer Erkrankungen – ein Haftungsfall?
  • Ethische Aspekte der Nichtdiagnose
  • Psychische Belastungen/Störungen bei körperlich kranken Menschen
  • Psychische Erkrankungen früher erkennen
  • Früherkennung und Risikomodifikation in der Behandlung und Rehabilitation psychosomatischer Erkrankungen
  • Gesundheitsökonomische Aspekte der Nicht-Erkennung psychischer Erkrankungen im Allgemeinkrankenhaus

 

 

 

 

Univ.-Ass. Dr. Reinhard Klaushofer

Universität Salzburg, FBÖR, Leiter der Kommission des Menschenrechtsbeirats (OLG Linz)

Prim. Dr. Manfred Stelzig

ist Leiter des Sonderauftrags für Psychosomatische Medizin

Mag. Siegfried Rathner

Sonderauftrag für Psychosomatische Medizin

Kategorien

Medizinrecht
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